Hier finden Sie im Download alle Informationen zur Lernmittelfreiheit (und Schulbuchbestellung) für das Schuljahr 2021/2022
Schulbuchbestellung
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Nach dem Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (§ 96 Abs. 5 SchulGulG NRW) besteht grundsätzlich Lernmittelfreiheit, das heißt Schulbücher und sonstige Unterrichtsmittel, die für die Hand des Schülers bestimmt sind, werden grundsätzlich kostenfrei zur Verfügung gestellt. Allerdings haben Erziehungsberechtigte einen bestimmten Eigenanteil beizutragen, der vom Land NRW festgelegt ist. Zurzeit beträgt […]