Aufhebung der Maskenpflicht im Außenbereich

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
 

ab dem 21.06.2021 entfällt die Maskenpflicht im Außenbereich des Schulgeländes. Die Mitteilung des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) vom 17. Juni über die geänderten Bedingungen der Maskenpflicht finden Sie -auszugsweise- unten.

  • Die Maskenpflicht entfällt im gesamten Außenbereich der Schulen, insbesondere auf Schul- und Pausenhöfen sowie auf Sportanlagen.
  • Innerhalb von Gebäuden, also in Klassen- und Kursräumen, in Sporthallen, auf Fluren und sonstigen Verkehrsflächen sowie den übrigen Schulräumen besteht die Maskenpflicht weiter.
  • Alle übrigen Hygienemaßnahmen (z.B. Handhygiene, Durchlüftung von Klassenräumen) gelten fort. Auch die Pflicht zur Testung zweimal in der Woche bleibt bestehen.

Mit freundlichen Grüßen
Die Schulleitung