Berufliche Orientierung an der JKS

Überblick „BO“ an der JKS

Leitlinien der Beruflichen Orientierung

Im Rahmen der Beruflichen Orientierung (BO) werden die Schülerinnen und Schüler der Johannes-Kepler-Schule befähigt, eigene Entscheidungen im Hinblick auf den Übergang ins Erwerbsleben vorzubereiten und selbstverantwortlich zu treffen. Die Schülerinnen und Schüler werden darin unterstützt, ihre individuellen fachlichen Interessen und Fähigkeiten ohne frühzeitige Einschränkungen durch tradiertes Rollenverhalten selbstbewusst weiter zu entwickeln.
Dazu werden den Schülern von der Jahrgangstufe fünf an grundlegende Kenntnisse über die Wirtschaft- und Arbeitswelt vermittelt, Berufs- und Entwicklungschancen aufgezeigt und Hilfen für den Übergang in eine weitere schulische oder berufliche Ausbildung vermittelt.
Die Berufliche Orientierung (BO) ist fester Bestandteil des Schulprogramms und der schulischen individuellen Förderung an der Johannes-Kepler-Schule. Die Angebote der BO beginnen frühzeitig, bauen aufeinander auf (spiralcurricular), wirken nachhaltig und sind dem ganzheitlichen Ansatz verpflichtet. Alle Fächer leisten einen Beitrag dazu.
Die Standardelemente der BO stellen den Rahmen und die für alle Schulen verbindliche Basis des schulisch begleiteten Prozesses dar.

Die BO ist eine gemeinsame Aufgabe der Johannes-Kepler-Schule und der Berufsberatung der Agentur für Arbeit in Krefeld. Die Zusammenarbeit beider Institutionen ist in einer Rahmenvereinbarung festgelegt, so dass gewährleistet ist, dass alle Schüler die Angebote der Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen können.

Die BO an der Johannes-Kepler-Schule wird in enger Abstimmung mit außerschulischen Kooperationspartnern wie den Berufskollegs, weiterführenden Schulen und Betrieben der Region, der Industrie und Handelskammer Mittlerer Niederrhein, der Unternehmerschaft Niederrhein, der Kommunalen Koordinierung, den Handwerkskammern, den Trägern der Jugendhilfe, den Arbeitnehmerorganisationen und weiteren gewerblichen und öffentlichen Kooperationspartnern durchgeführt. Die Kooperationspartner erhöhen die Ausbildungsreife unserer Schüler und erleichtern somit den Übergang von Schule zu Beruf/ Weiterbildung. Die Qualität des Bildungsnetzwerkes ist entscheidend für den individuellen Erfolg des Berufswahlprozesses.

Folgende Leitlinien sind für die Ziele, Aufgaben und Organisation der BO als Bestandteil der individuellen Förderung an der Johannes-Kepler–Schule richtungsweisend:

1. Die BO bildet den identitätsstiftenden Rahmen des allgemeinen Bildungs- und Erziehungsauftrages der Johannes-Kepler-Schule.
2. BO kann nur dann erfolgreich sein, wenn sie ganzheitlich und aufeinander aufbauend (spiralcurricular) verstanden wird. Der Übergang Schule – Wirtschaft ist kein Sprung, sondern ein Prozess! Die ökonomische- und informationstechnische Grundbildung begleitet diesen Prozess mit Beginn der Jahrgangsstufe 5.
3. Den komplexer werdenden Anforderungen der beruflichen Lebenswirklichkeit kann die BO nur durch eine höchstmögliche innerschulische und außerschulische Vernetzung gerecht werden. Die Qualität des Bildungsnetzwerkes ist entscheidend für den Erfolg!
4. Die Öffnung der Schule und die Gestaltung des Bildungsnetzwerkes erweitern die Möglichkeiten der Unterstützung der BO durch externe Partner. Sponsoring – durch private und öffentliche Träger – von konkreten Projektbausteinen, auf der Basis der rechtlichen Rahmenvorgaben und Erlasse, wird an Bedeutung zunehmen. Schulmarketing ist keine lästige Pflicht sondern ein notwendiges Instrument schulischer Arbeit!
5. Die Qualität der Ausbildungsreife der Schüler ist in hohem Maße von der erfolgreichen Einbindung der Erziehungsberechtigten in den BO-prozess abhängig. Elternarbeit ist die Grundlage für erfolgreiche Bildungsarbeit!
6. Die BO ist fester Bestandteil des individuellen Förderkonzeptes der Johannes-Kepler-Realschule und Aufgabe aller am Bildungsprozess Beteiligten. Aus diesem Förderanspruch ergeben sich die Rechte und Pflichten für alle am Bildungsprozess beteiligten Personen und Institutionen!
7. Die Implementierung der Standardelemente der BO kann nur gelingen, wenn neben der rechtlichen Verpflichtung zur Mitarbeit aller am Bildungsprozess beteiligten Personen die Umsetzung der Konzeptvorgaben schrittweise erfolgt. Die Implementierungsschritte werden dokumentiert und ergänzen die bestehenden Unterrichtskonzepte, Vorgaben der Fachschaften sowie die sonstigen Angebote der Schule im Vor- und Nachmittagsbereich.

Beratungsauftrag der Klassenlehrer
Die Klassenlehrer der Jahrgangsstufen 8 bis 10 beraten die Schülerinnen und Schüler halbjährlich und individuell (8.1; 8.2, 9.1, 9.2, 10.1 und 10.2) mit Hilfe der VIER Entscheidungsfragen der BO.
Die koordinierte Übergangsgestaltung strukturiert diesen Beratungsprozess und schließt sich an die Potenzialanalyse/ Berufsfelderkundung (Klasse 8.1 und 8.2) und das dreiwöchige Betriebspraktikum (Klasse 9.1) an. Die Schülerinnen und Schüler haben sich bis zu diesem Zeitpunkt intensiv mit den VIER Entscheidungsfragen der BOauseinandergesetzt:

„Was will ich?“
„Was kann ich (Kompetenzorientiert!)?“
„Welcher Beruf/ welche schulische Ausbildung passt dazu?“
„Wie komme ich an einen Schul- oder Ausbildungsvertrag?“
(Wer kann mich unterstützen?)

Sie können ihre bis dahin vorliegenden Ergebnisse und Erkenntnisse reflektieren und überlegen, welche weiteren Schritte geeignet und notwendig sind, damit sie sich für eine realistische und konkrete Ausbildungs- oder Studienwahl entscheiden können. Der Berufsorientierungsprozess verfolgt in der koordinierten Übergangsgestaltung das Ziel, dass die Schülerinnen und Schüler eine Anschlussperspektive entwickeln und Brüche im Übergang von der Schule in Ausbildung oder Studium vermeiden. Während eines Beratungsgespräches im zweiten Halbjahr der Jahrgangsstufe 9 münden die Überlegungen der Jugendlichen in eine Anschlussvereinbarung (AV). Die Schülerinnen und Schüler füllen die AV in einem von einer Lehrkraft begleiteten Rahmen aus.

Dort werden zwei wichtige Punkte festgehalten:
->Welche Entscheidung ist (zu diesem Zeitpunkt) für den Übergang von der Schule in eine Berufsausbildung / in ein Studium getroffen worden und
->welcher nächste Schritt auf dem Weg zum (Wunsch-) Beruf muss geplant werden.

Ziel: Realistische Anschlussvereinbarung und Vermeidung von Brüchen im Übergang

Die Fortführung und Dokumentation (Berufswahlpass/ Portfolio) der individuellen Entscheidungen und der weiteren Schritte der Schülerinnen und Schüler erfolgt in der Klasse 10.1 und 10.2. Die AV verbleibt beim Schüler. Die Kooperation mit weiteren Lehrkräften, Vertretern der Bundesagentur für Arbeit (BA), Jungendberufshilfe etc. ist verpflichtend. (QUELLE : MINISTERIUM FÜR SCHULE UND WEITERBILDUNG NRW).