Hausordnung

Die Hausordnung wurden bei der Schulkonferenz vom 09.2019 verabschiedet.

Zuverlässige Regeln sind die Kinder einer zuverlässigen Erfahrung, die in der Tat die Mutter sämtlicher Wissenschaften und Künste ist.

Leonardo da Vinci

 
 
 

 

1. Umgang miteinander
→Wir gehen höflich und friedlich miteinander um, helfen uns gegenseitig und erscheinen pünktlich zum Unterricht.
→Wir ärgern uns nicht gegenseitig (Mobbing ist eine Straftat). Kein Mitglied der Schulgemeinde darf körperlich und/oder seelisch angegriffen werden.
→Wir gehen sorgsam mit schulischen Einrichtungen und dem Eigentum unserer Mitmenschen um und vermeiden deren Zerstörungen.

2. Verhalten im Gebäude und auf dem Schulgelände
→Schüler, die in einen Fachraum unterrichtet werden, warten leise und diszipliniert vor dem entsprechenden Gebäudeeingang.
→Der Lehrer verlässt als Letzter den Raum. Er achtet darauf, dass Tafel- und Ordnungsdienst durchgeführt wurden und dass alle Schüler den Unterrichtsraum ordnungsgemäß verlassen, bevor er abschließt.
→Beim Verlassen des Unterrichtsraumes werden alle Taschen mit in die Pausen genommen.
→Der Flur ist kein Aufenthaltsraum und wird nur zum Raumwechsel oder WC-Besuch genutzt. In den großen Pausen unterstützen Schüler der Klasse 10 die Lehrer bei der Aufsicht im Schulgebäude.
→Im Gebäude verhalten wir uns leise, rücksichtsvoll und störungsfrei.
→Während der Pausen und Freistunden darf das Schulgelände nicht verlassen werden.
Elektronische Geräte (Handy, MP3-Player etc.) sind in der Schule grundsätzlich nicht versichert. Bei Beschädigungen oder Verlust der Geräte erfolgt die Klärung der Ansprüche unmittelbar durch die beteiligten Eltern. Die Geräte bleiben während des Unterrichts und in den Pausen grundsätzlich ausgeschaltet und dürfen im Schulalltag nicht sichtbar werden. Elektronische Geräte können eingezogen werden. Im Regelfall werden sie den Schüler/innen nach Unterrichtsende wieder ausgehändigt. Bei wiederholten Verstößen erfolgt die Rückgabe nur an die Erziehungsberechtigten.
Das Mitführen eines elektronischen Gerätes während einer Prüfung, insbesondere der ZP 10, gilt als Täuschungsversuch und kann zum Ausschluss von der Prüfung führen. Der Einsatz von elektronischen Geräten im Unterricht kann in begründeten Fällen durch die Lehrkraft gestattet werden.
→Bei akuter Gefahr verlassen wir das Gebäude entlang der gekennzeichneten Fluchtwege und / oder folgen den Anweisungen der Lehrer bzw. Weisungsberechtigten.
→Das Kaugummikauen ist im gesamten Schulbereich untersagt.

3. Verhalten im Unterricht
→Wir beachten die drei Regeln:
1. Jeder Lehrer hat das Recht, ungestört zu unterrichten.
2. Jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen.
3. Jeder muss die Rechte der anderen respektieren.
→Das Anfertigen der Hausaufgaben sowie die Bereitstellung von Arbeitsmaterialien sind die Voraussetzungen für erfolgreiches Lernen.

 

 

4. Pausen
→Das Werfen von Gegenständen aller Art ist aufgrund der hohen Verletzungsgefahr grundsätzlich untersagt.
→Abfälle werden in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt.
→Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume und sind zeitnah sauber zu verlassen.
→Die Bücherei darf nur entsprechend der ausgehängten Bücherei-Regeln (siehe Aushang an der Büchereitüre) betreten und genutzt werden.

5. Schulweg
→Aus versicherungstechnischen Gründen ist der kürzeste Weg zur Schule zu nehmen. Dasselbe gilt für den Weg nach Hause.

6. Fahrräder / Motorgetriebene Zweiräder
→Fahrräder und motorgetriebene Zweiräder sind auf dem gesamten Schulhof verboten.
→Fahrräder und motorgetriebene Zweiräder müssen an den dafür vorgesehenen Orten ordnungsgemäß abgestellt werden.
→Fahrräder und motorgetriebene Zweiräder sind auf dem Schulgelände zu schieben.

7. Rauchen / Alkohol / Drogen / Waffen
→Das Rauchen ist auf dem Schulgelände der Schulen der Sekundarstufe I laut Erlass und somit auch an der Johannes-Kepler-Schule verboten, ebenso das Trinken und Mitführen von Alkohol sowie die Einnahme und das Mitführen von sonstigen Drogen.

→Es ist untersagt, Waffen, waffenähnliche oder Waffen gleichgestellte Gegenstände mit in die Schule, auf das Schulgelände oder zu Schulveranstaltungen zu bringen oder bei sich zu führen.

8. Unterrichtsversäumnisse
→Bei Erkrankung ist ein Erziehungsberechtigter verpflichtet, am ersten Tag sowie an den folgenden Krankheitstagen morgens in der Schule anzurufen und den Schüler krank zu melden.
→Eine schriftliche Entschuldigung ist schnellstmöglich beim Klassenlehrer abzugeben.

9. Kleiderordnung
→Die Kleidung sollte altersgemäß und dem Schulalltag entsprechend angepasst sein.
→Das Tragen von Kopfbedeckungen ist während des Unterrichts und im Schulgebäude nicht erlaubt.