in ihrer aktuellen Fassung vom 03.06.2025, gültig ab 27.08.2025
für sämtliche Computerräume und (einzelne) Endgeräte, für die Nutzung des WLAN und digitaler Plattformen
Diese Benutzerordnung soll ein reibungsloses, verantwortungsbewusstes und datenschutzkonformes Arbeiten mit digitalen Medien ermöglichen – sowohl mit schuleigenen als auch mit privaten Endgeräten, in der Schule und bei der häuslichen Vor- oder Nachbereitung von Unterricht. Sie regelt den Umgang mit Geräten, Software, Internetdiensten sowie mit Anwendungen Künstlicher Intelligenz, die im schulischen Zusammenhang genutzt werden. Diese Benutzerordnung ist gemäß Abschnitt 3 der Schulordnung deren verbindlicher Bestandteil.
Nutzungsberechtigung
1. Das pädagogische Netzwerk (einschließlich sämtlicher schuleigener Hard- und Software) ist Eigentum der Stadt Viersen und steht allen Schülerinnen und Schülern (im Folgenden „Benutzer“ genannt) im Rahmen ihrer Schulausbildung zur Verfügung.
2. Das pädagogische Netzwerk, der WLAN-Zugang sowie von der Schule zur Verfügung gestellte digitale Plattformen und Onlinedienste (z. B. Moodle; im Folgenden „Schulplattformen“ genannt) stehen den Benutzern nur für unterrichtliche / schulische Belange zur Verfügung. Eine private oder kommerzielle Nutzung ist nicht erlaubt.
3. Die Einbindung privater Endgeräte in das schulische Netzwerk ist ausschließlich über den persönlichen, zur Verfügung gestellten WLAN-Zugang gestattet. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko. Die Schule haftet nicht für Schäden an Geräten oder Daten, auch wenn diese durch andere Nutzer entstehen, es sei denn, der Schaden beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Schule oder ihrer Bediensteten oder auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
4. Zur Verwendung der Computer des pädagogischen Netzwerkes, zur Einbindung eines privaten Endgerätes in das WLAN der Schule sowie zur Nutzung von Schulplattformen ist eine Anmeldung mit individueller Zugangskennung (Benutzername/Passwort) erforderlich. Es ist untersagt, individuelle Zugangskennungen Dritten zugänglich zu machen. Der Benutzer trägt die Verantwortung für alle über seine Zugangsdaten erfolgenden Aktivitäten, sofern er die missbräuchliche Nutzung durch Weitergabe oder unzureichende Sicherung seiner Zugangsdaten ermöglicht hat.
Verhalten im Umgang mit den Endgeräten
5. Endgeräte sind pfleglich zu behandeln. Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung haftet der Benutzer bzw. die Erziehungsberechtigten.
6. In- und Außerbetriebnahme der Endgeräte darf nur vorschriftsmäßig und auf Anweisung der Lehrperson geschehen.
7. Änderungen an Hard- und Software, darunter auch Änderungen an den Systemeinstellungen, sind verboten.
8. Der Anschluss externer Datenträger ist abweichend von Punkt 7 gestattet. Mit Anschluss eines externen Datenträgers versichert der Benutzer, dass der Datenträger frei von Schadsoftware (bspw. Viren) ist. Die Verantwortung für den externen Datenträger verbleibt beim Benutzer. Insbesondere kann die Schule nicht für Schäden am externen Datenträger haftbar gemacht werden.
Verhalten in den Computerräumen
9. Ein Aufenthalt in den Computerräumen ist nur in Anwesenheit einer Aufsicht führenden Lehrperson gestattet.
10. Der Arbeitsplatz in den Computerräumen wird nach Kurs- bzw. Klassenliste vergeben und ist immer in aufgeräumtem Zustand zu verlassen.
11. Zu Beginn des Unterrichts kontrolliert jeder Benutzer den unversehrten Zustand des Computerarbeitsplatzes und meldet Beschädigungen oder festgestellte Eingriffe in die Systemeinstellungen der Lehrkraft.
12. Mit der Anmeldung an einen von der Schule zur Verfügung gestellten Computerarbeitsplatz bestätigt der Benutzer den unversehrten Zustand des Computerarbeitsplatzes, insbesondere dass keine offensichtlichen Beschädigungen vorliegen.
13. Essen und Trinken ist in den Computerräumen nicht gestattet. Speisen und Getränke sind sicher verschlossen in der Tasche aufzubewahren.
Umgang mit Künstlicher Intelligenz
14. Die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) ist im schulischen Kontext erlaubt, solange sie datenschutzkonform erfolgt, dem Lernen dient, den Unterricht unterstützt und die eigenständige Leistung der Schüler/innen fördert. Lehrkräfte können den Einsatz von KI in einzelnen Lernsituationen einschränken oder untersagen.
15. Bei Leistungsüberprüfungen – etwa Klassenarbeiten, Referaten oder Präsentationen – ist jede KI-Nutzung ausnahmslos und ohne Aufforderung offenzulegen, auch bei Teilergebnissen. Dies kann durch Screenshots und/oder Tool-Nennung inklusive Prompt-Dokumentation erfolgen. Nicht deklarierte KI-Nutzung gilt als Täuschungsversuch.
Datenschutz
16. Die Einrichtung und Verwaltung der Benutzerkonten im pädagogischen Netzwerk erfolgt im Auftrag der Stadt Viersen durch den externen Dienstleister WMS (WebMad Systemhaus GmbH). Dabei werden Vor- und Nachname sowie die Klassenzugehörigkeit der Benutzer verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf gesetzlicher Grundlage.
17. Benutzer können in ihrem Benutzerkonto des pädagogischen Netzwerkes oder in Schulplattformen freiwillig zusätzliche Daten hinterlegen. Diese Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Beim Widerruf wird das Konto auf den Ursprungszustand zurückgesetzt, persönliche Dateien werden gelöscht. Gesetzlich zulässige Datenverarbeitungen bleiben davon unberührt.
18. Die Personalisierung des Benutzerkontos am Computer oder in Schulplattformen ist abweichend von Punkt 7 gestattet, sofern vorgenommene Personalisierungen nicht gegen untenstehende rechtliche Bestimmungen verstoßen oder in ihrer Art und Weise den Erziehungszielen der Schule offenkundig oder dem Anschein nach entgegenstehen (bspw. Einbindung von Grafiken und Darstellungen von Nationalsozialisten, Terroristen, entsprechenden Symbolen und Zeichen – diese Liste ist nicht als abschließend zu betrachten).
19. Alle An- und Abmeldungen mit individueller Zugangskennung werden protokolliert. Gespeichert wird eine Kombination aus Benutzername, An- bzw. Abmeldezeitpunkt, verwendete IP-Adresse und eingesetztes Endgerät. Die Protokollierung erfolgt, um sicherheitsrelevante Vorfälle, Verstöße gegen die Schulordnung oder berechtigte behördliche Anfragen nachvollziehen zu können. Die gespeicherten Daten werden nach Ablauf der gesetzlich zulässigen Speicherfrist gelöscht.
20. Die aufsichtführende Lehrkraft sowie das Administratorenteam sind jederzeit im Rahmen der Aufsichtspflicht in der Lage, über entsprechende Software die Bildschirminhalte der schuleigenen Endgeräte in Echtzeit einzusehen. Eine Speicherung von Screenshots zur Beweissicherung erfolgt bei Verstößen gegen die Benutzerordnung. Gespeicherte Screenshots werden nach Abschluss des Verfahrens gelöscht.
Rechtliche Bestimmungen
21. Gesetzliche Vorschriften, insbesondere zum Jugendschutz, Urheberrecht und Strafrecht sind zu beachten.
22. Die IT-Infrastruktur darf nicht für Handlungen benutzt werden, die der Schulordnung zuwiderlaufen.
23. Persönlichkeitsrechte anderer sind zu achten. Insbesondere das Anfertigen und/oder Verbreiten von Fotos, Videos oder Tonaufnahmen anderer Personen ohne deren ausdrückliche Zustimmung ist untersagt.
24. Bei der Internetnutzung ist der Besuch von pornographischen, gewaltverherrlichenden, rechtsradikalen und vergleichbaren Internetangeboten, die in ihrer Art und Weise den Erziehungszielen der Schule offenkundig oder dem Anschein nach entgegenstehen, untersagt. Der Download von offensichtlich illegalen Inhalten ist verboten.
25. Zuwiderhandlungen gegen die Benutzerordnung können disziplinarische Maßnahmen seitens der Schule, ggf. auch zivil- und/oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Es kann zudem die Nutzungsberechtigung der IT-Infrastruktur entzogen werden.
26. Änderungen an der Benutzerordnung werden über die Klassenleitungen bekannt gegeben und treten zwei Wochen nach Veröffentlichung in Kraft.