Eigenanteil zur Lernmittelbeschaffung

Nach dem Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (§ 96 Abs. 5 SchulGulG NRW) besteht grundsätzlich Lernmittelfreiheit, das heißt Schulbücher und sonstige Unterrichts-mittel, die für die Hand des Schülers bestimmt sind, werden grundsätzlich kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Allerdings haben Erziehungsberechtigte einen bestimmten Eigenanteil beizutragen, der vom Land NRW festgelegt ist. Zurzeit beträgt der Eigenanteil 1/3 der durchschnittlichen Aufwendungen für die Beschaffung der in einem Schuljahr insgesamt erforderlichen Lernmittel, d.h. für die Schülerinnen und Schüler der Realschulen maximal 34,- € (auf-grund der Verordnung vom 16. Juni 2020 geänderten- §§ 2 bis 6).
Für das kommende Schuljahr 202 3 /202 4 müssen das Mathematikbuch bzw.  das Deutschbuch (je nach Jahrgang) von den Eltern/Erziehungsberechtigten angeschafft werden.