Eigenanteil zur Lernmittelbeschaffung

Nach dem Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (§ 96 Abs. 5 SchulGulG NRW) besteht grundsätzlich Lernmittelfreiheit, das heißt Schulbücher und sonstige Unterrichtsmittel, die für die Hand des Schülers bestimmt sind, werden grundsätzlich kostenfrei zur Verfügung gestellt.

 

Allerdings haben Erziehungsberechtigte einen bestimmten Eigenanteil beizutragen, der vom Land NRW festgelegt ist. Zurzeit beträgt der Eigenanteil 1/3 der durchschnittlichen Aufwendungen für die Beschaffung der in einem Schuljahr insgesamt erforderlichen Lernmittel, d.h. für die Schülerinnen und Schüler der Realschulen maximal 34,- € (aufgrund der Verordnung vom 16. Juni 2020 geänderten- §§ 2 bis 6).

 

Für das kommende Schuljahr 2024/2025 muss das Deutschbuch oder das Mathematikbuch von den Eltern/ Erziehungsberechtigten angeschafft werden.

Klassen 10TitelVerlagBest.-NummerPreis 
  Mathematik    Mathematik Real 10 Differenzierte Ausgabe  Cornelsen  978-3-06-006673-5  26,99 € 
Klassen 9TitelVerlagBest.-NummerPreis
  Deutsch    Cornelsen Deutschbuch 9. Schuljahr Differenzierende Ausgabe    Cornelsen  978-3-06-063404-0  27,75 €
Klassen 8TitelVerlagBest.-NummerPreis 
Deutsch  Cornelsen Deutschbuch 8. Schuljahr Differenzierende Ausgabe  Cornelsen  978-3-06-063403-3  26,25 € 
Klassen 7TitelVerlagBest.-NummerPreis 
Deutsch  Cornelsen Deutschbuch 7 Schuljahr Differenzierende Ausgabe  Cornelsen978-3-06-063402-626,25 € 
Klassen 6TitelVerlagBest.-NummerPreis 
Deutsch  Cornelsen Deutschbuch 6 Schuljahr Differenzierende Ausgabe  Cornelsen978-3-06-063401-926,25 € 
Klassen 5TitelVerlagBest.-NummerPreis 
Deutsch  Cornelsen Deutschbuch 5 Schuljahr Differenzierende Ausgabe  Cornelsen978-3-06-062086-926,25 € 

Informationen zum Bildungspaket

Mit dem vom Bund beschlossenen Bildungs- und Teilhabepaket haben im Kreis Viersen mehr als 10.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene einen Rechtsanspruch auf Bildung und soziale Integration.

In Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, sowie dem Jobcenter koordiniert und organisiert die Kreisverwaltung die Umsetzung des Förderpakets.

Schülerinnen und Schüler, die entweder Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II (“Hartz 4”), Grundsicherung nach dem SGB XII, Wohngeld, Kindergeldzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, haben einen Anspruch auf Gewährung von Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT).

Im Rahmen von BuT besteht ein Anspruch auf einen Zuschuss zum persönlichen Schulbedarf in Höhe von 130,00 € (am 1. August) und von 65,00 € (am 1. Februar). Mit dieser Leistung ist auch der Eigenanteil im Rahmen der Lernmittelfreiheit abgegolten, so dass eine gesonderte Erstattung nicht stattfindet. Dies gilt auch für weitere Schulbücher (z.B. Lektüren) und Kopiergeld.

Für den Zuschuss zum persönlichen Schulbedarf müssen Bezieher von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem SGB II, Bezieher der Grundsicherung nach dem SGB XII und Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz keinen gesonderten Antrag stellen. Für diese Schülerinnen und Schüler werden die Geldbeträge zu den o.g. Terminen automatisch ausgezahlt.

Kinder und Jugendliche, für die Wohngeld oder Kinderzuschlag gezahlt wird, haben ebenfalls Anspruch auf einen zusätzlichen Geldbetrag für den persönlichen Schulbedarf in der oben genannten Höhe. Für sie muss jedoch ein separater Antrag beim Kreis Viersen gestellt werden.                                                                                                                                       

Weitere Informationen und verschiedene Formulare finden Sie unter dem folgenden Link:

https://www.kreis-viersen.de/service/dienstleistungen/bildung-und-teilhabe