Nach dem Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (§ 96 Abs. 5 SchulGulG NRW) besteht grundsätzlich Lernmittelfreiheit, das heißt Schulbücher und sonstige Unterrichtsmittel, die für die Hand des Schülers bestimmt sind, werden grundsätzlich kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Allerdings haben Erziehungsberechtigte einen bestimmten Eigenanteil beizutragen, der vom Land NRW festgelegt ist. Zurzeit beträgt der Eigenanteil 1/3 der durchschnittlichen Aufwendungen für die Beschaffung der in einem Schuljahr insgesamt erforderlichen Lernmittel, d.h. für die Schülerinnen und Schüler der Realschulen maximal 26,- €.
Nach Beschluss der Schulkonferenz vom 4. Juni 2019 bitten wir Sie, für das kommende Schuljahr das entsprechende Mathematikbuch anzuschaffen.